Vermittlung von DDR-Geschichte im Schulunterricht

Das Thüringer Bildungsministerium und die Thüringer Landesschülervertretung (LSV) haben eine Zielvereinbarung zur schulischen Vermittlung von DDR-Geschichte beschlossen.

Darin werden konkrete Ziele für die schulische Bildungsarbeit zum Thema DDR-Geschichte benannt und gleichzeitig Schulen sowie Schülerinnen und Schüler zu einer gemeinsamen Verständigung über konkrete Bildungsprojekte an den Schulen angehalten. Lernziele und Maßnahmen sollen an den Schulen zwischen den Klassensprecherinnen und Klassensprechern und der Schulleitung diskutiert, abgestimmt und in eigenen Zielvereinbarungen auf Schulebene vereinbart werden.

Grundlage der Zielvereinbarung zur schulischen Vermittlung von DDR-Geschichte ist eine Festlegung der Thüringer Landesregierung vom 1. März 2017. Danach sind das TMBJS und die LSV aufgefordert, eine Zielvereinbarung zur Vermittlung der DDR-Geschichte für das jeweilige Schuljahr abzuschließen. Gegenstand dieser Zielvereinbarung sind schulartübergreifende Vorschläge von LSV-Vertreterinnen und -vertretern zur Vermittlung von DDR-Geschichte in und außerhalb von Schule. Damit soll die partizipative und demokratische Schulentwicklung weiter gestärkt werden.

Durch die gemeinsam vereinbarten Ziele werden Handlungsansätze formuliert, wie Schülerinnen und Schüler in allen weiterführenden allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen die Eigenverantwortung und Mitbestimmung bei der Entwicklung demokratischer Haltungen ausgestalten. Mit dieser dialogisch ausgehandelten Zielvereinbarung werden die Mitwirkungsrechte von Schülerinnen und Schülern bei der Aneignung von Kompetenzen zur politischen Bildung, insbesondere beim Thema DDR-Geschichte, für alle Schularten gestärkt.

Damit wird der Auftrag des Thüringer Schulgesetzes nach mehr Eigenverantwortung für die Schule entsprechend den Gegebenheiten vor Ort umgesetzt, wie dies auch mit den erweiterten Schüler-Mitwirkungsrechten in der Neufassung des Thüringer Schulgesetzes seit dem 1. August 2020 festgeschrieben ist. Schulleitungen eröffnet die Zielvereinbarung einen größeren Handlungsspielraum bei projektbezogenen und außerunterrichtlichen Vorhaben im Bereich der politischen Bildung und Demokratieerziehung.

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