Landesschülervertretung fordert Testpflicht und einheitliches Vorgehen

Pressemitteilung

Landesschülervertretung fordert Testpflicht und einheitliches Vorgehen

Stellungnahme zum Schulbetrieb nach den Osterferien

Die Landesschülervertretung Thüringen spricht sich für eine verpflichtende Testung aller Schülerinnen und Schüler nach den Osterferien aus. Zudem müssen bestehende Regelungen zum Schulbetrieb entsprechend der Infektionszahlen einheitlich umgesetzt werden.

Testpflicht für mehr Sicherheit

Nach den Osterferien soll es für alle Schülerinnen und Schüler möglich sein, sich zweimal pro Woche testen zu lassen. Diese werden allerdings ihrem Zweck nicht gerecht, wenn sie nur von einem Teil der Schülerschaft genutzt werden. Eine Testpflicht ist daher unabdingbar.
„Um die Schulen zu einem möglichst sicheren Ort zu machen, brauchen wir eine verpflichtende Testung für absolut jede Person, die das Gebäude betreten möchte. Es ist eine Frage der Solidarität und Verantwortung gegenüber der gesamten Schulgemeinschaft, sich testen zu lassen. Wer diese Verantwortung von allein nicht erkennt, dem muss sie eindeutig vor Augen geführt werden“, so Selma Konrad, Vorsitzende der Landesschülervertretung Thüringen.
Bereits beim bestehenden Testangebot gibt es allerdings erheblichen Verbesserungsbedarf. So muss darauf geachtet werden, dass die Tests überall am Anfang der Woche und vor Beginn des Unterrichts durchgeführt werden. Mit einer späteren Testung werden trotz Maskenpflicht und Abstandsgebot weitere Ansteckungen riskiert.
Dazu Selma Konrad: „Wir hören von Schulen, die ihre Schülerinnen und Schüler erst im Laufe des ersten oder zweiten Schultages testen lassen. Das ist nicht Sinn und Zweck der Sache. Infizierte müssen herausgefiltert werden, bevor sie weitere Personen infizieren können und nicht erst, wenn beim anstehenden Test bereits die ganze Klasse positiv ist.“

Stärkere Aufklärung über Selbsttests erforderlich

Auch die Umstellung von medizinisch betreuten Schnelltests auf selbst durchzuführende Tests an den Schulen hinterlässt bei den Schülerinnen und Schülern offene Fragen. Mit dem Umwerfen bereits bestehender und etablierter Testungskonzepte ergeben sich viele Bedenken um die eigenständig korrekte Durchführung und Sicherheit der Testergebnisse. „Diese Fragen müssen beantwortet werden, um die Akzeptanz und Testbereitschaft der Schülerinnen und Schüler zu erhöhen“, so Selma Konrad.

Perspektive für Klassenstufen 7 bis 9

Viele Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 7 bis 9 konnten seit den landesweiten Schulschließungen im Dezember des vergangenen Jahres keinen normalen Unterricht mehr besuchen. Während in diesen Jahrgängen der Druck, Leistungsnachweise zu erbringen, weniger akut sein sollte, spielt der soziale Ort Schule für die Schülerinnen und Schüler eine große Rolle. Die Einschränkung in diesem Bereich ist auch rückblickend in Anbetracht der Intensität der Pandemie gerechtfertigt, vorausblickend kann und muss jedoch eine Alternative zu dieser Vorgehensweise geschaffen werden.
Dazu Selma Konrad: „Über die nun beginnenden Osterferien müssen an den Schulen Maßnahmen getroffen werden, um Wechselunterricht für möglichst viele Klassenstufen anbieten zu können. Dazu ist es auch notwendig, nach den Ferien den Unterricht in den Abschlussklassen nur noch in Fächern durchzuführen, in denen Prüfungen geschrieben oder noch zwingend Leistungsnachweise erbracht werden müssen. Die damit freigewordenen Kapazitäten müssen wir nutzen, um endlich auch jüngeren Schülerinnen und Schülern eine Perspektive zu bieten.

Schließungsentscheidung konsequent und auf Landesebene treffen

In der Vergangenheit wurde die Entscheidung über die Schließung von Schulen ab einer lokalen Inzidenz von 200 wieder in den Aufgabenbereich der Kreise und kreisfreien Städte übergeben. Damit einher gingen uneinheitliche Maßnahmen in verschiedenen Kreisen sowie ein lockerer Umgang mit dem im Vergleich zu anderen Bundesländern ohnehin sehr hohen Orientierungswert. „Dieses Vorgehen kritisieren wir ausdrücklich“, so Selma Konrad dazu. „Alle Öffnungsschritte, die wir an den Schulen gehen, müssen in einem Zusammenhang mit den Corona-Zahlen stehen.“ Dabei, so Konrad weiter, müsse bestenfalls der ursprünglich beschlossene Stufenplan, mindestens aber die vollumfängliche Schließung ab einer bestimmten Inzidenz in den betreffenden Kreisen eingehalten und einheitlich umgesetzt werden. Die Anweisung darüber sollte durch das Bildungsministerium gegeben werden. Alles andere führe nur zu Verwirrung und Uneinheitlichkeit.

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