Pressemitteilung – Kooperationsvereinbarung zwischen Landesschülervertretung und Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lernplanentwicklung und Medien zur Zusammenarbeit und gegenseitigen Unterstützung im Bereich der Lehrerfortbildung

Auf dem Thüringentag in Schmalkalden wird am morgigen Samstag, den 10. Juni
2023 um 14.15 Uhr eine Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit und
gegenseitigen Unterstützung im Bereich der Lehrerfortbildung, konkret der
Fortbildung von Lehrkräften zur Vertrauenslehrerin / zum Vertrauenslehrer,
geschlossen. Die Unterzeichnung erfolgt in Anwesenheit des Thüringer
Ministerpräsidenten Bodo Ramelow und des Bildungsministers Helmut Holter im
Pavillon der Landesschülervertretung auf dem Lutherplatz in Schmalkalden.


Die inhaltlichen Schwerpunkte der Zusammenarbeit umfassen insbesondere die
Abstimmung von Fortbildungsangeboten und Realisierung gemeinsamer
Fortbildungsveranstaltungen an den Thüringer Schulen und die Bereitstellung von
Materialien der Landesschülervertretung für die Lehrerfortbildung.


Dazu Bildungsminister Helmut Holter: „Wir schätzen das Engagement der
Landesschülervertretung. Wenn die Rückmeldung aus der Schülerschaft ergibt, dass
sie sich eine stärkere Einbeziehung in die Lehrerfortbildung wünschen, dann ist das
unbedingt unterstützenswert. Insofern danke ich Herrn Dr. Jantowski und den
Mitarbeitenden des Thüringer Instituts für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung
und Medien für die praktische Umsetzung der Kooperationsvereinbarung und das
dialogische Miteinander mit der Landesschülervertretung.“


LSV-Vorsitzende Helena Haaré betont: „Die Kooperationsvereinbarung wurde
geschaffen, um die Zusammenarbeit zwischen Lehrerinnen und Lehrern, sowie
Schülerinnen und Schülern in der Lehrerfortbildung zu stärken. Denn wir sehen es als
notwendig, dass Schülerinteressen bei der Lehrerfortbildung Gehör finden und
gegenseitig von Erfahrungen und Wissen profitiert wird. Unser Ziel ist es außerdem,
Vertrauenslehrerinnen und -lehrer in ihren Rechten und Pflichten weiterhin zu
stärken.“


Die Kooperationsvereinbarung tritt am 10.06.2023 in Kraft und erstreckt sich zunächst
auf einen Zeitraum von fünf Jahren.

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