Pressemitteilung – Ist die Schulordnung in Ordnung?
Nun soll es ab dem Schuljahr 2025/26 eine neue Schulordnung in Thüringen geben.
Dazu hat die Landesschülervertretung Thüringen einige Anmerkungen. Die LSV
stimmt dem Beschluss der Kultusministerkonferenz der Länder zu, dass das Abitur
nun vergleichbarer in Deutschland werden soll. Dadurch müssen sich die
Schülerinnen weniger Gedanken machen, ob das Abitur aus ihrem Bundesland in ganz Deutschland gleichwertig ist. Die LSV sieht es als äußerst sinnvoll an, in den Realschulprüfungen einen kommunikativen Teil als Partnerprüfung im Fach Englisch einzuführen. Gerade im Englischen ist das Sprechen essenziell, insbesondere für das weitere Berufsleben.
Ebenfalls sehen wir es als äußerst sinnvoll an, dass Hausaufgaben nicht mehr bewertet werden dürfen. Gerade in Zeiten von künstlicher Intelligenz ist die eigenständige Bearbeitung der Aufgabe meist nicht mehr gewährleistet. Ausgenommen von der Regelung sollen weiterhin umfangreiche Hausarbeiten, wie zum Beispiel die Seminarfacharbeit, bleiben.
Die KMK hat beschlossen, dass es nur noch zwei oder drei Leistungskurse geben soll. Das Land Thüringen hat sich entschieden, statt vier Leistungskurse nur noch drei für die Schülerinnen verpflichtend zu machen und die Bestimmung dahingehend
ergänzt, dass nicht mehr zwei Leistungskurse desselben Fachbereichs kombinierbar
sind. Wir, die Landesschülervertretung Thüringen, sind weitergehend dafür, dass die
freie Wahl der Leistungskurse für Schülerinnen bestehend bleibt. Mit der Begründung, dass sich die meisten Schülerinnen bereits frühzeitig bewusst darüber
sind, in welchem Fachbereich sie sich später betätigen wollen und Schüler*innen
weiterhin die Möglichkeit gegeben werden sollte, ihre Leistungskurse und daraus
resultierenden Abiturprüfungen frei zu wählen.
Wir befürworten in diesem Rahmen ebenfalls, dass an Schulen in freier Trägerschaft
6 statt 5 Prüfungen geschrieben werden.
Eine zweite Fremdsprache sollte in den Augen der LSV erst ab der 6. Klasse
eingeführt werden. Diese dann aber gleich mit einer 3-stündigen Besetzung im
Stundenplan vorhanden sein.