Landesschülervertretung fordert einheitliche Regelungen
Pressemitteilung
Landesschülervertretung fordert einheitliche Regelungen
Unterricht am 03. & 04.01.2022
„Am 3.und 4.Januar 2022 erfolgt an allen Schulen eigenständiges Lernen im Rahmen von Distanzunterricht. Das eigenständige Lernen soll sich dabei inhaltlich im Wesentlichen auf die Wiederholung und Festigung des Unterrichtsstoffes in den Kernfächern vor den Weihnachtsferien konzentrieren.”, so das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport im Punkt 3.3 der Allgemeinverfügung vom 28.12.2021.
Wir als Landesschülervertretung finden es wichtig und vernünftig, dass die Schulen zumindest an den ersten beiden Tagen im neuen Jahr geschlossen bleiben. Somit kann das Infektionsrisiko verringert werden.
Uns stellt sich nur das Problem, dass uns Schüler*innen keine genauen Angaben oder Richtlinien zum „eigenständigen Lernen” gemacht wurden. Durch diese uneindeutige Formulierung ist nicht klar ersichtlich, ob sich alle Schüler*innen am 03. & 04.01. im Distanzunterricht alleine dem Wiederholen des Unterrichtsstoffes widmen, ob es von den Lehrer*innen Aufgaben zum Wiederholen gibt oder ob es sogar Videokonferenzen in den Kernfächern gibt.
Allgemeinverfügung vom 28.12.2021 des TMBJS und weitere Forderungen
Auch wir als Landesschülervertretung wurden im Vornherein zur neuen Allgemeinverfügung befragt, was ein guter Schritt ist. Es entstand der Eindruck, dass die Wünsche der Schüler*innen nicht relevant ist, da am Ende keine der von uns genannten Punkte letztendlich Berücksichtigung fand. Letztendlich blieben vorangegangenen Gespräche, trotz guter Intentionen ohne Bedeutung für die Schüler*innen Thüringens. Wir finden auch, dass die Kultusministerkonferenz das ganze Thema schon viel länger hätte behandeln sollen.
„Während des Zeitraumes nach Ziffer 3.3 ermittelt die Schulleitung für die Schülerinnen und Schüler sowie das gesamte Personal die Corona-Infektionslage der Schule (schulische Lageeinschätzung). Berücksichtigung finden dabei bekannte Infektionen mit SARS-CoV-2 sowie Quarantänemaßnahmen bei Schülern, Lehrkräften und sonstigem Personal der Schule.
Ab 5. Januar kann die weitere Organisation des Unterrichts bei mehr als einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person unter Berücksichtigung der Corona-Infektionslage an der Schule (schulische Lageeinschätzung) wochenweise und abgestuft im eingeschränkten Präsenzbetrieb umgesetzt werden”, so in der Allgemeinverfügung unter Punkt 3.4.
Damit wird klar, dass die Verantwortung auf die einzelnen Schulen und somit auch auf die Schulleitungen übertragen wurde. Das führt wieder zu Unsicherheiten bei den Schüler*innen, da wir nicht rechtzeitig wissen, wie es weitergehen soll. Es fällt schwer, sich langfristig, ausreichend und tiefgründig genug auf den Unterricht vorzubereiten, weil es zeitlich einfach nicht möglich ist, sich für alle Fächer eben so gut vorzubereiten, wenn erst kurzfristig bekannt gegeben wird, wie der nächste Tag oder der Schulbetrieb im Allgemeinen aussehen soll.
Im Wesentlichen fordern, wir als LSV, einheitliche und eindeutige Richtlinien für Schulen alle Schulen in ganz Thüringen. Das beinhaltet auch besonders einheitliche Quarantänebestimmungen, die Inzidenz unabhängig sind und damit für jede Klasse bzw. jede Schule gelten.
Ebenfalls ist uns eine Testpflicht für alle, unabhängig vom Impf- oder Genesenenstatus, besonders im Moment, sehr wichtig.