Corona-Fragen Anfang 2021

FAQ – Frequently Asked Questions (Umgang mit Corona an den Schulen) Anfang 2021

In unserem Livestream vom 26. Januar 2021 hat Minister Holter eure Fragen zur Corona-Krise beantwortet. Hier sind alle Fragen und Antworten noch einmal zusammengefasst.

Stand: 26.01.2021
Quelle: Thüringer Bildungsminister Helmut Holter, Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS)

Appell zur Nutzung der Testmöglichkeiten!
„Neben den Schnelltestmöglichkeiten für die Lehrerinnen und Lehrer haben wir nun entschieden, auch Tests für Schülerinnen und Schüler zu ermöglichen. Die Testungen sind notwendig, um die Pandemie in den Griff zu bekommen, deswegen wäre meine große Bitte: Nehmt das Angebot, dort wo es gemacht wird, an euren Schulen, wahr. Mein zweites Anliegen betrifft die Maskenpflicht für Schülerinnen und Schüler ab der 7. Klasse: Das wird eine Umstellung, aber ich bitte euch, die Regelungen einzuhalten und euch testen zu lassen. Wir schaffen die Vorausset-zungen für den Schulbetrieb, aber ihr müsst das Angebot annehmen.“ – Helmut Holter

Maskenpflicht an Schulen

Wird es an den Schulen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske geben?
Ja, ab dem 15. Lebensjahr bzw. der siebten Klassenstufe besteht die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske bzw. einer FFP2-Maske im ÖPNV und in den Schulen. Da gibt es keine Ausnahmen. Da allerdings das Atmen durch diese Masken schwerer fällt, sind Maskenpausen von 30 min nach einer gewissen Zeit einzulegen, um auch mal wieder frei atmen zu können. Da sollte dann natürlich der Mindestabstand eingehalten werden.

Für alle Schülerinnen und Schüler in Klassen unterhalb der siebten Klassenstufe gilt nur eine Alltagsmaskenpflicht, da es insbesondere bei denen mit FFP2-Zertifizierung keine kleineren Maskengrößen gibt.

Kostenübernahme Masken

Ist es geplant, seitens des Freistaates FFP2-Masken für die Schülerinnen und Schüler zu finanzieren?
Nein, allgemein müssen die Masken über die Familien selbst finanziert werden. Eine Ausnahme gibt es bei Familien, die Sozialleistungen beziehen. In diesem Fall wird der Freistaat die Masken finanzieren.

Regelungen für Maskenpausen

Wird es konkrete Regelungen zu den Maskenpausen geben?
Es wird empfohlen, spätestens nach anderthalb Stunden eine Maskenpause einzulegen. Das sollte gewährleistet werden. Besonders dann, wenn nur wenige Schülerinnen und Schüler in der Schule sind, sollte es aber kein Problem darstellen, diese Pausen unter Einhaltung des Mindestabstandes durchzuführen.

Plan ab dem 14.02.

Gibt es bereits einen Plan, wie es nach den Ferien an den Schulen weitergehen soll? Der letzte Beschluss der Ministerpräsidentenkonferenz besagt, dass die Schule bis zum 14.02. geschlossen sein sollen.
Seit dem 26. Januar 2021 ist eine Verordnung beschlossen, die bis zum 14. Februar gelten wird. Kurz vorher werden sich wieder die Regierungschefinnen und -chefs der Länder mit der Bundeskanzlerin treffen und über das weiter Verfahren, auch an den Schulen, beraten.

Bis zum 14. Februar ist erst einmal vorgesehen, dass die Schulen geschlossen bleiben. Bei dieser Regelung gibt es allerdings einige Ausnahmen. Die Abschlussjahrgänge werden die Schule wieder besuchen, auch Jahrgänge, die wegen wichtiger Klausuren, bspw. in der 11. Klassenstufe an den Gymnasien oder der 9. an der Regelschule, gehören dazu. Zusätzlich werden jetzt noch die Schülerinnen und Schüler in die Schulen geholt, die Zuhause nicht die Möglichkeit haben, um am Distanzlernen richtig teilzunehmen. Wer das ist, wird vom Schulleiter entschieden – dafür wurden landesweite Kriterien festgelegt. Außerdem befinden sich die Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf Notbetreuung haben, in der Schule.

Testungen in der Notbetreuung

Zum Thema Notbetreuung noch eine weitere Frage: Werden diese Schülerinnen und Schüler auch getestet?
Aktuell besteht die Testpriorität bei den Abschlussklassen. Daher werden derzeit keine Schülerinnen und Schüler aus der Notbetreuung getestet. Sobald allerdings die genauen Zahlen zu den Schülerinnen und Schülern mit besonderem Unterstützungsbedarf da sind, werden auch diese getestet.

Um den jüngeren Schülerinnen und Schülern nicht den Test durch den Nasen- bzw. Rachenraum zumuten zu müssen, wird außerdem eine neuen Testmöglichkeit vorbereitet, die schnellstmöglich eingesetzt werden soll.

Probleme bei Videokonferenzen

Viele Schülerinnen und Schüler berichten uns davon, dass die Potenziale des Homeschoolings noch nicht komplett ausgeschöpft werden. So finden beispielsweise kaum Videokonferenzen statt – warum?
Grundsätzlich wurde in der letzten Zeit dafür gesorgt, dass die Schulcloud immer weiter ausgebaut werden konnte – sowohl bei den Funktionen als auch den Kapazitäten. Wir gehen mittlerweile davon aus, dass die Kinderkrankheiten der Schulcloud langsam ausgemerzt sind. Außerdem gibt es mit BigBlueButton eine datenschutzkonforme Videokonferenzplattform. Damit diese aber auch wirklich genutzt werden kann, muss dafür gesorgt werden, dass auch in der Methodik und Didaktik digital weitergebildet wird – da ist das Ministerium dran. Außerdem wurde inzwischen ein „Lernstore“ zur Thüringer Schulcloud hinzugefügt, in dem digitales Unterrichtsmaterial angeboten wird.

Alternativen zur Thüringer Schulcloud

Gibt es Alternativen zur Thüringer Schulcloud? Ist der Datenschutz wirklich das aktuell wichtigste Problem?
Es dürfen keine Angebote genutzt werden, die über US-amerikanische Server laufen. Das ist die Vorschrift, die uns der Datenschutzbeauftragte gibt. Laut einem Schreiben von ihm ist es unter anderem auch möglich, WebEx zu nutzen, wenn es auf dem eigenen Server gehostet wird, da das über die Telekom läuft.

Allerdings versperrt sich Herr Hasse der Aufstellung einer White- und Blacklist, da dies aus Wettbewerbsgründen nicht möglich ist.

Einsatz von Microsoft Teams in anderen Bundesländern

Warum ist es in anderen Bundesländern möglich, Plattformen wie Microsoft Teams zu nutzen, in Thüringen jedoch nicht? Sorgt das nicht auch für eine Chancenungleichheit?
Das könnte man so sehen, allerdings ist der Thüringer Landesdatenschutzbeauftragte da aus datenschutzrechtlichen Gründen anderer Meinung. Durch die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und ein entsprechendes Urteil eines europäischen Gerichts ist festgelegt, dass Plattformen mit Serverstandort in den USA nicht verwendet werden dürfen, da sie datenschutztechnisch riskant sind. Zusätzlich sagt der Datenschutzbeauftragte, dass die Daten von Kindern und Jugendlichen für ihn ein sehr hohes Gut sind. Daher lässt er das nicht zu. „Daran kann ich nichts ändern. Wir müssen uns dem zwangsläufig unterwerfen.“

Abschlüsse und Prüfungen

Welche Änderungen und Anpassungen sind bei den diesjährigen Prüfungen vorgesehen?
In der Ersten Verordnung zur Änderung der Thüringer Verordnung zur Abmilderung der Folgen der Corona-Pandemie im Schulbereich (kurz auch Abmilderungsverordung genannt) sind für die entsprechenden Schulabschlüsse folgende Anpassungen vorgesehen:

Qualifizierender Hauptschulabschluss:
Es müssen schriftliche Prüfungen in den Fächern Deutsch (150 Minuten) und Mathematik (120 Minuten) sowie eine mündliche Prüfung in einem weiteren Fach (mind. 10 Minuten) abgelegt werden. Zusätzlich können Schülerinnen und Schüler, die mit ihrer Note in den schriftlichen Prüfungen nicht zufrieden sind, eine freiwillige mündliche Prüfung im entsprechenden Fach absolvieren. In diesem Fall fließt die schriftliche Prüfung zu zwei Dritteln, die zusätzliche mündliche zu einem Drittel in die Note ein. Die Aufgaben der schriftlichen Prüfungen werden zentral durch das Thüringer Bildungsministerium gestellt, in den mündlichen Prüfungsfächern erfolgt die Aufgabenerarbeitung durch die Fachlehrerinnen und -lehrer an der jeweiligen Schule.

Realschulabschluss:
Neben der schriftlichen Mathematik-Prüfung (180 Minuten) ist eine schriftliche Prüfung in Deutsch (210 Minuten) oder einer ersten Fremdsprache (150 Minuten) verbindlich. Die erforderliche mündliche Prüfung (15 Minuten) kann in jedem Fach (ausgenommen Astronomie) abgelegt werden. Zusätzlich besteht auch hier die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler, die mit ihrer Note in den schriftlichen Prüfungen nicht zufrieden sind, eine freiwillige mündliche Prüfung im entsprechenden Fach absolvieren. In diesem Fall fließt die schriftliche Prüfung zu zwei Dritteln, die zusätzliche mündliche zu einem Drittel in die Note ein. Die Aufgaben der schriftlichen Prüfungen werden zentral durch das Thüringer Bildungsministerium gestellt, in den mündlichen Prüfungsfächern erfolgt die Aufgabenerarbeitung durch die Fachlehrerinnen und -lehrer an der jeweiligen Schule.

Besondere Leistungsfeststellung:
Verpflichtend sind die schriftlichen Prüfungen in den Fächern Deutsch (210 Minuten) und einer auszuwählenden Naturwissenschaft (Biologie/Physik/Chemie – 120 Minuten). Die mündliche Prüfung im Fach Englisch entfällt. Schülerinnen und Schüler, die mit ihrer Note in den schriftlichen Prüfungen nicht zufrieden sind, können eine freiwillige mündliche Prüfung (15 bis 20 Minuten) im entsprechenden Fach absolvieren. In diesem Fall fließt die schriftliche Prüfung zu zwei Dritteln, die zusätzliche mündliche zu einem Drittel in die Note ein. Die Aufgaben für die Deutsch-Prüfung werden zentral durch das Bildungsministerium gestellt, in den naturwissenschaftlichen Fächern erfolgt die Aufgabenerarbeitung durch die Fachlehrerinnen und -lehrer an der jeweiligen Schule.

Für das Abitur gilt, dass nach derzeitigem Stand Prüfungen durchgeführt werden. Es wird eine Mischung aus Aufgaben geben, die zum einen aus dem gemeinsamen Aufgabenpool der Länder (IQB) entstammen und zum anderen durch das Thüringer Bildungsministerium erarbeitet wurden. Die Anzahl der Aufgaben in den Wahlpflichtteilen der Prüfungen wird höher und daran angepasst sein, was an den Schulen wirklich vermittelt wurde. Somit können die Schülerinnen und Schüler sich für die Aufgabe entscheiden, die ihnen am besten liegt und wo die notwendigen stofflichen Voraussetzungen geschaffen werden konnten. Eine weitere Verschiebung der Abiturtermine ist bisher nicht angedacht, da die Prüfungen bereits mit Beginn des Schuljahres nach hinten verschoben wurden. Die Termine sind bekanntgegeben, sodass sich die Schülerinnen und Schüler sicher darauf vorbereiten können.

Aufnahme von Schülerinnen und Schülern in die Impfprioritätsliste

Ist es möglich, dass die Schülerinnen und Schüler der Abschlussjahrgänge bei den anstehenden Impfungen priorisiert behandelt werden können?
„Es freut mich, dass es gerade unter jungen Leuten eine große Impfbereitschaft gibt.“

Momentan gibt es beim Impfen das Problem, dass die Impfstoffhersteller die Produktion gedrosselt haben und die Lieferungen nicht so schnell ankommen, wie das anfangs angenommen wurde. Aktuell gehen wir davon aus, dass bis Ende Februar alle Über-80-Jährigen und Beschäftigten im Gesundheitswesen durchgeimpft sind. Das ist die erste Priorität, die die ständige Impfkommission empfohlen hat. Danach sind die Über-70-Jährigen an der Reihe sowie Menschen, die ein besonderes Risiko aufgrund einer Vorerkrankung haben. Das macht auch Sinn, weil das diejenigen sind, die im Falle einer Infektion am ehesten mit einem schweren Verlauf oder gar mit dem Tod rechnen müssen. Das will keiner.

Sollte sich die Lage bei den Impfstoffen etwas entspannen, möchte Thüringen auf jeden Fall auch die priorisiert bei der Impfung behandeln, die in ständigem Kontakt mit vielen Menschen sind – da gehören die Akteurinnen und Akteure an der Schule zwangsläufig dazu. Momentan können darüber aber noch keine genauen Aussagen getroffen werden.

Versetzungsgarantie

In der nächsten Abmilderungsverordnung soll stehen, dass alle Schülerinnen und Schüler automatisch versetzt werden. Inwiefern ist das sinnvoll, da ja ein gewisses Grundwissen für die nächste Klassenstufe erforderlich ist?
„Ich möchte auch die mitnehmen, die wir jetzt in der Zeit des Homeschoolings verloren haben.“

Das Thema der Versetzungsentscheidung wurde in den letzten Tagen und Wochen heiß diskutiert. Es geht aber darum, dass auch diejenigen, die im Moment nicht so gut mitkommen, mitgenommen werden. Es wird in den Sommerferien die Möglichkeit geben, an Unterrichtseinheiten teilzunehmen und Stoffrückstände aufzuholen. Dazu kann natürlich niemand gezwungen werden, allerdings ist es die wärmste Empfehlung, dieses Angebot auch wirklich zu nutzen. „Ich kann das für die spätere Bildungs- und Berufslaufbahn nur empfehlen.“

Zusätzlich wird es auch in diesem Jahr wieder die Möglichkeit für Schülerinnen und Schüler geben, das Jahr freiwillig zu wiederholen, ohne dass dieses Jahr auf die Anzahl der Wiederholungsjahre angerechnet wird. Die Lehrerinnen und Lehrer können dazu auch einen Tipp geben und der entsprechenden Schülerin, dem entsprechenden Schüler sagen, dass es sinnvoll wäre, das Jahr zu wiederholen. Das ist aber nur eine Empfehlung und keine Versetzungsentscheidung in dem Sinne.

Es gibt zu der Thematik wirklich viele verschiedene kontroverse Meinungen, doch am Ende kann nur eine Entscheidung getroffen werden. Dabei hat sich das Bildungsministerium darauf geeinigt, die Versetzungsentscheidung in diesem Jahr aufzuheben und somit alle Schülerinnen und Schüler automatisch zu versetzen.

Bewertung im häuslichen Lernen, Vermeidung von Notendruck

Wie soll der Notendruck im zweiten Halbjahr verringert werden? Können Aufgaben aus dem häuslichen Lernen benotet werden?
Die Bewertung einer im häuslichen Lernen erbrachten Leistung ist grundsätzlich möglich, allerdings ist die Voraussetzung, dass die Schülerin oder der Schüler die Aufgaben alleine ohne fremde Hilfe erledigt hat. Das ist natürlich manchmal schwer überprüfbar. Es wird allerdings zusätzlich die Möglichkeit gegeben, über Videokonferenzen mündlich Leistungsnachweise zu erbringen.
Damit wird auch gewährleistet, dass der Notendruck im Präsenzunterricht des zweiten Halbjahres nicht ganz so groß ist.

Bewertung von Seminarfach- und Projektarbeiten/Durchführung von Kolloquien

Sind Änderungen bei der Bewertung der Seminarfach- und Projektarbeiten vorgesehen? Wie wird mit den Kolloquien umgegangen, die entfallen müssen?
Wenn kein Kolloquium stattfinden kann, dann müssen zwangsläufig andere Bewertungsmuster gelten. Es gibt die Möglichkeit, das Kolloquium als Ersatz online durchzuführen, wenn dies jedoch nicht möglich ist, dann muss ausschließlich mit den anderen Bewertungskriterien eine Note gebildet wird.

Anpassungen IHK-Prüfungen

Wie wird mit den IHK-Prüfungen der Berufsschulen umgegangen?
Die Zentralverbände der Wirtschaft, die für die Prüfungen zuständig sind, bestehen darauf, dass die Prüfungen ohne Einschränkungen stattfinden. Daran kann das Thüringer Bildungsministerium leider nichts ändern.

Sportunterricht, praktische Sportprüfung

In welcher Form soll der Sportunterricht in nächster Zeit stattfinden? Wie wird mit dem praktischen Teil in der Sportprüfung umgegangen?
Es ist noch nicht absehbar, wann aufgrund der Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln wieder Sportunterricht stattfinden kann. Es können zum Ausgleich am Unterrichtstag besondere Bewegungspausen eingelegt werden. Die Entscheidung darüber liegt aber bei den Schulen.

Darüber hinaus sind kreative Möglichkeiten gern gesehen, wie das Durchführen von gemeinsamen Übungen per Videokonferenz.

Diejenigen, die in Sport eine praktische Prüfung ablegen wollten, müssen leider auf den theoretischen Teil umsteigen und darauf geprüft werden.