
Am 28. Januar hat der Thüringer Beauftragte für den Datenschutz ein Anhörungsverfahren nach §28 ThürVwVfG gegenüber dem Bildungsminister und der Landesschülervertretung (LSV) eröffnet. Gegenstand ist eine Instagram-Stream-Veranstaltung der LSV zu aktuellen Fragen der Corona-Schulpolitik vom 26. Januar 2021, an der Minister Holter als Gast und Gesprächspartner teilgenommen hat. Ein solches Anhörungsverfahren geht üblicherweise einem Verwaltungsakt voraus.
Dazu erklärt Bildungsminister Helmut Holter: „Selbstverständlich werde ich dem Datenschutzbeauftragten Auskunft geben. Aus meiner Sicht muss es sich hier um ein klares Missverständnis über den Charakter der Veranstaltung handeln. Anders kann ich mir die Voreinleitung eines datenschutzrechtlichen Verwaltungsaktes nicht erklären. Die Veranstaltung war weder eine schulische Veranstaltung. Noch ist sie in irgendeiner Form im politischen Raum unüblich oder anstößig. Es handelte sich um politische Kommunikation. Ich möchte der Landesschülervertretung hier auch ausdrücklich den Rücken stärken: Es ist nicht nur in Zeiten der Pandemie sondern auch in Zeiten zurückgehenden Vertrauens in die demokratischen Institutionen und Prozesse wichtig, dass sich Schülervertretungen eigenständig engagieren und artikulieren können. Es kann nicht sein, dass das demokratische Engagement von Schülerinnen und Schülern durch ein solches Vorgehen in Frage gestellt oder latent mit Verfolgung bedroht wird.“
Leon Schwalbe, Sprecher der Landesschülervertretung, erklärt: „Die Schülerinnen und Schüler in Thüringen beschäftigen im Moment viele drängende Fragen. Das weitere Homeschooling, die Schulöffnungen für Abschlussklassen und nicht zuletzt die anstehenden Abschlussprüfungen sind Themen, bei denen eine einfache und direkte Kommunikation nötig ist, um Klarheit zu schaffen und eine zusätzliche Last von den Schultern der Schülerinnen und Schüler zu nehmen. Mit dem Instagram-Livestream mit Helmut Holter wollten wir diese Möglichkeit geben und auf die vielen Fragen Antworten finden – und zwar nicht über lange Dokumente und Texte, sondern einem interaktiven Format auf einer Plattform, die von jungen Menschen genutzt wird. Die sozialen Medien sind für die Landesschülervertretung aufgrund der jungen Zielgruppe seit vielen Jahren ein wichtiges Kommunikationsmittel. Eine Einschränkung dieser Aktivität würde unsere ganze Arbeit behindern.“
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