Weitere Einzelheiten, wie Wahl der Schülersprecher oder Freistellung der Klassensprecher für Klassensprecherversammlungen sind in der Thüringer Schulordnung geregelt.
Die Landesschülervertretung konstituiert sich nach der „Thüringer Mitwirkungsverordnung“. Dort heißt es:
Die Landesschülersprecher der Schularten und ihre Stellvertreter bilden die gemeinsame Landesschülervertretung. Die gemeinsame Landesschülervertretung ist Organ der gemeinsamen Beratung der Schülervertretungen auf der Ebene des Landes. Sie kann aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden und seine beiden Stellvertreter wählen.
§ 3 Abs. 1 Thüringer Mitwirkungsverordnung