Landesschülervertretung Thüringen spricht sich gegen 11/2-Verlängerung aus

Pressemitteilung

Landesschülervertretung Thüringen spricht sich gegen 11/2-Verlängerung aus

Stellungnahme zur Wiederaufnahme des Schulbetriebs und aktuellen Diskussionsvorstößen

Nach und nach läuft auch an Thüringens Schulen der überwiegende Wechsel von Distanz- zu Präsenzunterricht an. Die positive Entwicklung, Schulen wieder als Lernort besuchen zu können, sorgt allerdings noch nicht für die Beseitigung aller Probleme, die die Corona-Krise für alle an Schule Beteiligten mit sich bringt.

Präsenzunterricht unterschiedlich gut angelaufen

Mittlerweile wird an den Thüringer Schulen der Unterricht für einige Klassenstufen wieder in verminderter Form aufgenommen. Die jeweiligen Modelle der Schulen sind dabei unterschiedlich und nicht konkret durch das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport vorgegeben. Nahezu überall erfolgt eine Mischung aus Präsenz- und Distanzunterricht. Somit gehen nicht alle Klassenstufen jeden Tag in der Woche zur Schule, sondern nur im Zweiwochenrhythmus oder wöchentlich, jedoch an weniger Tagen als üblich. Umfang und Art des Unterrichts unterscheiden sich je nach Schule und Klassenstufe. Dies ist auf die verschiedenen räumlichen und personellen Grundvoraussetzungen der jeweiligen Schule sowie die Priorisierung der Prüfungsjahrgänge zurückzuführen.
Durch die unterschiedliche Handhabung befürchtet die Landesschülervertretung Thüringen ein zukünftiges Problem der Vergleichbarkeit von Prüfungsvoraussetzungen und Leistungsstandards aller Klassenstufen. Dazu Selma Konrad, Vorsitzende der Landesschülervertretung Thüringen: „Auch wenn der Fokus coronabedingter Diskussionen auf wirtschaftlichen Interessen liegt, darf das Fundament der zukünftigen Gesellschaft – die Schülerinnen und Schüler sowie deren aktuelle schulische Ausbildung – nicht in den Hintergrund rücken. Die Corona-Krise wird auch im Bildungsbereich nachhaltige Folgen mit sich ziehen. Besonders stark wird man sich an die Pandemie in den Fächern erinnern können, die bereits während des Homeschoolings nicht unterrichtet werden konnten und bei denen sich das bis zum Schuljahresende auch nicht mehr ändern wird.“ Die Landesschülervertretung Thüringen fordert deshalb das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport auf, Richtlinien zu erarbeiten, die in einem Zeitfenster der Sommerferien ein freiwilliges Unterrichtsangebot in bestimmten Fächern ermöglichen.
Gleichzeitig sollten die Sommerferien dazu genutzt werden, die technischen Angebote an Schulen auszubauen, um die durch die Corona-Krise eher notdürftig eingeführten digitalen Möglichkeiten im neuen Schuljahr für den normalen Unterrichtsbetrieb nutzen zu können.

Kritik an frühen BLF-Terminen

In der Pressekonferenz des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 21.04.2020 wurde bekanntgegeben, dass die Besondere Leistungsfeststellung in der zehnten Klassenstufe an Gymnasien frühestens in der Mitte des Monats Juni beginnen soll. Am 8. Mai wurde dann allerdings ein Plan veröffentlicht, der die erste Prüfung bereits am 2. Juni vorsieht. Diesen den vorherigen Aussagen widersprechenden Terminplan kritisiert die Landessschülervertretung Thüringen ausdrücklich: „Dass sich das Bildungsministerium nicht an die vorher zugesicherten Zeiträume hält, stellt sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch Schülerinnen und Schüler durch das Wegfallen als sicher geltender Zeit zur Prüfungsvorbereitung vor ungeahnte Probleme“, so Selma Konrad, Vorsitzende des Gremiums. Die fünf Wochen ohne normalen Schulbetrieb könnten den Schülerinnen und Schülern nun zum Nachteil werden. Dieser Umstand hätte durch die weitere Verlegung des Termins gemindert werden können.
Weiterhin wird die Kommunikation des Ministeriums vor und nach der Herausgabe der neuen Termine als kritisch betrachtet. Ein Einbeziehen der Mitwirkungsgremien in den Prozess der Entscheidungsfindung erfolgte nicht, eine Informationsweitergabe an diese wurde auch nicht als nötig erachtet. So erfolgte die Veröffentlichung der Termine ohne weitere Ankündigung und Bewerbung auf der Internetseite des Thüringer Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport. Auch die Mitteilung an die Schulen dauerte durch den Weg per Post teilweise ziemlich lang, sodass vereinzelt Schulleitungen zuerst durch Schülerinnen und Schüler, die zufällig die entsprechende Seite auf der Website des Bildungsministeriums besuchten, von den neuen Terminen erfuhren.

Lösung für elfte Klassen wird benötigt

Der hohe Unterrichtsausfall und daraus resultierende Notenknappheit stellt insbesondere die elfte Klassenstufe vor besondere Herausforderungen. An einigen Schulen konnten in vereinzelten Fächern im zweiten Halbjahr keine einzige Note erzielt werden, wodurch den Schülerinnen und Schülern wichtige Punkte fehlen können, um zum Abitur zugelassen zu werden.
Das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport steht deswegen in der Pflicht, eine Lösung zu erarbeiten, die für eine Ausgeglichenheit für alle Schülerinnen und Schüler sorgt. Diese muss so schnell wie möglich verabschiedet werden, um sowohl Schülerinnen und Schülern als auch Lehrerinnen und Lehrern Planungssicherheit für ihr restliches Schuljahr zu geben. Derzeit steht dabei der Vorschlag, das Halbjahr 11/2 in das Halbjahr 12/1 hinein zu verlängern und die Grenze zu 12/2 zu verschieben, im Fokus. Diese Möglichkeit löst aus Sicht der Landesschülervertretung Thüringen allerdings nur bedingt das Problem. Dazu Selma Konrad: „Die Verlängerung des Halbjahres 11/2 verschiebt das Problem nach hinten. Die ohnehin knappe und stressige Zeit in der zwölften Klasse wird damit nur noch weiter verkürzt, wenn kein Risiko bei entsprechenden Bewerbungsterminen eingegangen werden soll.“ Eine Verschiebung der Abiturprüfungstermine 2021 darf, so die Forderung der Landesschülervertretung, allerdings auch nicht vollzogen werden. Damit würden die Pläne aller zukünftigen Abiturientinnen und Abiturienten enorm gefährdet werden.
Zusätzlich erscheint der Zeitraum der Verlängerung nach den Sommerferien als ungünstig. In den vorgesehenen vier Wochen ist unklar, ob eine effektive Stoffvermittlung mit der zwischenzeitlichen sechswöchigen Pause gewährleistet werden kann. Gerade in Themengebieten, die noch vor den Ferien begonnen wurden, ist eine Weiterführung ohne zeitaufwändige Wiederholung des bereits Gelehrten unvorstellbar.

Klare Vorgaben zu noch erbringenden Leistungsnachweisen

Die gegenwärtige Situation sorgt für vielreichende Belastungen aller an Schule Beteiligten. Deshalb sollte das unnötige zusätzliche Erschweren des Unterrichts bis zum Schuljahresende vermieden werden. Damit ist es notwendig, dem Notendruck in allen Klassenstufen bis zum Schuljahresende durch klare Vorschriften entgegenzuwirken. Insbesondere gilt es dabei zu gewährleisten, dass die Anzahl der mindestens zu erbringenden Leistungen in einem Halbjahr nicht von Fach zu Fach und Schule zu Schule variiert.
Die Verringerung der Anzahl der erforderlichen Leistungsnachweise könnte somit ebenso eine Lösung für das Zeitproblem in der elften Klassenstufe sein. Gleichzeitig muss den Schülerinnen und Schülern aber auch die Möglichkeit gegeben werden, in einzelnen Fächern freiwillig weitere Leistungserhebungen erbringen zu können, um eine eventuelle Verbesserung des Notendurchschnitts zu ermöglichen. Dazu ist eine gute Kommunikation zwischen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrerinnen und Lehrern essentiell.

Änderungen bei Real- und Hauptschulabschlüssen

Entgegen früherer Bekanntgaben des Thüringer Bildungsministeriums werden auch die Real- und Hauptschulabschlüsse in einer modifizierten Form stattfinden. Die Landesschülervertretung Thüringen begrüßt diese Anpassung als Reaktion auf die erschwerten Umstände der letzten Wochen, zeigt sich aber auch überrascht über die Bekanntgabe der Maßnahme. „Nachdem das Ministerium kommunizierte, es würde neben der modifizierten Besonderen Leistungsfeststellung keine Änderungen an anderen Prüfungen geben, erstaunte uns diese Nachricht. Allerdings können wir sie unter dem Gesichtspunkt, dass eine bundesweite Anerkennung durch das Wegfallen nur eines Prüfungsfaches nicht gefährdet ist, begrüßen“, so Selma Konrad. In diesem Fall sorge die Maßnahme für eine Erleichterung für die betreffenden Absolventinnen und Absolventen.

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