Die LSV

Die Landesschülervertretung Thüringen
Die Landesschülersprecher der Schularten und ihre Stellvertreter bilden die gemeinsame Landesschülervertretung. Die gemeinsame Landesschülervertretung ist Organ der gemeinsamen Beratung der Schülervertretungen auf der Ebene des Landes.Die Landesschülervertretung Thüringen ist die gesetzlich legitimierte Vertretung der Schülerinnen und Schüler an weiterführenden staatlichen Schulen in Thüringen.
§3 Abs. 1 Thüringer Mitwirkungsverordnung
Sie setzt sich aus den gewählten Landesschülersprechern für jede der sechs weiterführenden Schularten, Berufsschulen, Gymnasien, Gesamtschulen, Förderschulen, Kollegs, Regelschulen, Thüringer Gemeinschaftsschulen, zusammen. Aus der Mitte der Landesschülersprecher und deren Stellvertreter wird ein Landesvorstand gewählt, welcher die Arbeit und die Inhalte der LSV organisiert und leitet.
Die Landesschülertage, die Versammlung aller gewählten Landesdelegierten, bestimmt die inhaltliche Arbeit der LSV für eine Legislatur.
Die Landesdelegierten werden auf den regionalen Schülertagen in jedem Schulamtsbereich gewählt.
Die Landesschülervertretung hat laut ihrer Rechtsgrundlagen die Aufgabe, in Zusammenarbeit mit dem Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Bildungsziele zu bestimmen, Schulordnungen und Regelungen für die Mitwirkung zu erstellen und ggf. zu ändern.