Erneuerung der Zielvereinbarung zur Vermittlung von DDR-Geschichte 2021/22

Lotta Moraweck (LSV) Bildungsminister Helmut Holter und Helena Haaré (LSV, v.l.n.r.) | Foto: TMBJS

Bildungsministerium und Landesschülervertretung erneuern Zielvereinbarung zur Vermittlung von DDR-Geschichte im Schulunterricht

Thüringens Bildungsminister Helmut Holter und die Vertreterinnen der Landesschülervertretung Helena Haaré und Lotta Moraweck haben am Mittwochabend, 15. September 2021, in Erfurt die Fortführung der Zielvereinbarung zur schulischen Vermittlung von DDR-Geschichte im Schuljahr 2020/21 besiegelt. Damit werden weiter konkrete Ziele für die schulische Bildungsarbeit zum Thema DDR-Geschichte benannt und gleichzeitig Schulen sowie Schülerinnen und Schüler zu einer gemeinsamen Verständigung über konkrete Bildungsprojekte an den Schulen angehalten. Lernziele und Maßnahmen sollen an den Schulen zwischen den Klassensprecherinnen und Klassensprechern und der Schulleitung diskutiert, abgestimmt und in eigenen Zielvereinbarungen auf Schulebene vereinbart werden.
Bildungsminister Helmut Holter begrüßt die Weiterführung der Landeszielvereinbarung: „Die DDR ist Geschichte mit all ihren Facetten. Sie ist aber für viele Thüringerinnen und Thüringer auch immer noch selbst erlebte Geschichte. Sie ist Geschichte Thüringens. Daher finde ich es wichtig, dass die DDR-Geschichte an den Schulen in besonderer Weise behandelt wird. Ich finde es darüber hinaus bemerkenswert, dass die Thüringer Schülerschaft, die die DDR nicht selbst erlebt hat, hier seit Jahren ihr eigenes Interesse und Bedürfnis artikuliert, dass die DDR-Geschichte an den Schulen nicht nur ein Kapitel unter vielen ist. So wird eine lebendige, kritische und im besten Sinne bildende Auseinandersetzung mit der DDR an den Schulen vorangetrieben, getreu dem hervorragenden Motto der LSV: Damit Bildung unsere Handschrift trägt.“
Lotta Moraweck, Pressesprecherin der Landesschülervertretung erklärt: „Wir als LSV finden, dass die DDR-Geschichte immer noch immens wichtig ist und auch in der heutigen Zeit weiterhin Gehör finden muss. Es sollte nicht nur im Geschichtsunterricht und im Sozialkundeunterricht besprochen werden, sondern auch in der Familie oder im Freundeskreis kann das Thema behandelt werden. Zudem ist es gut und wichtig, dass wir, als Schüler, durch diese Zielvereinbarung besser selbst entscheiden können, wo wir etwas über die DDR-Geschichte lernen wollen. Damit haben wir die Möglichkeit, Exkursionen zu machen, und damit können wir auch von Zeitzeugen lernen. Diese können subjektive Erfahrungen teilen, und damit wird der Unterrichtsstoff interessanter und für viele besser zu verstehen. Zudem können die gelernten Inhalte nachhaltiger in den Köpfen verankert bleiben und es entsteht die einmalige Chance die Objektivität der politischen Verhältnisse mit einzelnen Geschichten und Lebensläufen kombinieren zu können. Deswegen finden wir es sehr wichtig, diese Zielvereinbarung weiterzuführen und an viele Schulen weiterzugeben, denn jeder sollte über die DDR-Geschichte aufgeklärt werden. Und wenn Schüler*innen auch noch selbst mitentscheiden können, wie dies abläuft, ist das noch viel besser. “
Hintergrund
Grundlage der Zielvereinbarung zur schulischen Vermittlung von DDR-Geschichte ist eine Festlegung der Thüringer Landesregierung vom 1. März 2017. Danach sind das TMBJS und die LSV aufgefordert, eine Zielvereinbarung zur Vermittlung der DDR-Geschichte für das jeweilige Schuljahr abzuschließen. Gegenstand dieser Zielvereinbarung sind schulartübergreifende Vorschläge von LSV-Vertreterinnen und -vertretern zur Vermittlung von DDR-Geschichte in und außerhalb von Schule. Damit soll die partizipative und demokratische Schulentwicklung weiter gestärkt werden. Durch die gemeinsam vereinbarten Ziele werden Handlungsansätze formuliert, wie Schülerinnen und Schüler in allen weiterführenden allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen die Eigenverantwortung und Mitbestimmung bei der Entwicklung demokratischer Haltungen ausgestalten. Mit dieser dialogisch ausgehandelten Zielvereinbarung werden die Mitwirkungsrechte von Schülerinnen und Schülern bei der Aneignung von Kompetenzen zur politischen Bildung, insbesondere beim Thema DDR-Geschichte, für alle Schularten gestärkt. Damit wird der Auftrag des Thüringer Schulgesetzes nach mehr Eigenverantwortung für die Schule entsprechend den Gegebenheiten vor Ort umgesetzt, wie dies auch mit den erweiterten Schüler-Mitwirkungsrechten in der Neufassung des Thüringer Schulgesetzes seit dem 01. August 2020 festgeschrieben ist. Schulleitungen eröffnet die Zielvereinbarung einen größeren Handlungsspielraum bei projektbezogenen und außerunterrichtlichen Vorhaben im Bereich der politischen Bildung und Demokratieerziehung.

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