FAQ – Frequently Asked Questions (COVID-19-Pandemie)
In unserem Livestream vom 8. April 2020 hat Minister Holter eure Fragen zur Corona-Krise beantwortet. Hier sind Fragen und Antworten noch einmal zusammengefasst.
Quelle: Thüringer Bildungsminister Helmut Holter
Inhaltsverzeichnis
- 1 Weiterführung der Schule nach den Osterferien?
- 2 Benotung von Homeschooling-Aufgaben
- 3 Einsetzen der Benotung nach dem Homeschooling
- 4 Teilung der Schulgemeinschaft?
- 5 Verkürzung der Sommerferien?
- 6 Ausreichende Prüfungsvorbereitung
- 7 Verfahren bei der Besonderen Leistungsfeststellung (BLF)
- 8 Berücksichtigung des fehlenden Unterrichts in Prüfungen
- 9 Verfahren, wenn ein Bundesland doch das Durchschnittsabitur durchsetzt
- 10 Einhalten der Einschreibfristen an Hochschulen
- 11 Verantwortung bei Infizieren einer Person in der Schule
- 12 Präsentation Projektarbeiten
- 13 Wiederholung des Schuljahres?
- 14 Folgen der Krise für die Digitalisierung an Schulen
- 15 BAföG-Bezahlung
- 16 Leistungsnachweise nach Wiederöffnung der Schulen in 12/2
- 17 Nachholen ausgefallener Klassenfahrten
- 18 Nachholen von Klassen- und Kursarbeiten
- 19 Bekanntgeben von Prüfungsterminen
Weiterführung der Schule nach den Osterferien?
Bei Eintreten jedes Szenarios, welches grade im TMBJS in Betracht gezogen wird, kann die Schule nicht am ersten Tag der Öffnung so funktionieren, wie es vor dem 14. März der Fall war. Es wird ein etappenweises Hochfahren des Schulbetriebs geben.
Die Auflagen des Infektionsschutz im Schulbetrieb, wie zum Beispiel das Einhalten eines bestimmten Abstands oder das Tragen von Schutzausrüstung, sind den Verantwortlichen noch nicht bekannt. Diese werden nach Ostern bekanntgegeben und das TMBJS wird die entsprechenden Szenarien in Betracht ziehen und umsetzen.
Der Thüringer Bildungsminister geht zum jetzigen Zeitpunkt davon aus, dass der Schulbetrieb am 20.04.2020 noch nicht wieder aufgenommen werden kann, da die Vorbereitungszeit zu gering ist.
„Wir werden Schule nicht so durchführen können, wie das vor dem 14. März der Fall war.“
Benotung von Homeschooling-Aufgaben
Aufgaben, die während der Zeit der Schulschließungen bearbeitet werden sollten, dürfen nicht benotet werden. Hierzu gab es bereits eine Anordnung des Ministeriums an alle Thüringer Schulen.
Falls doch eine Benotung dieser Aufgaben von einzelnen Lehrerinnen und Lehrern praktiziert wird, sollte man sich an die Schulleitung oder die Landesschülervertretung wenden, welche in direktem Kontakt mit dem TMBJS steht.
Einsetzen der Benotung nach dem Homeschooling
Laut dem Thüringer Bildungsminister darf in den ersten Stunden des Präsenzunterrichts keine Leistungserhebung erbracht werden. Mit Wiederanfang des Schulbetriebs sollen Schülerinnen und Schüler die Möglichkeit haben, Lehrerinnen und Lehrern offen gebliebene Fragen zum Unterrichtsstoff zu stellen und diesen in jedem Fall zu wiederholen. Außerdem soll für beide Gruppen ausreichend Zeit zur Verfügung gestellt werden, um entsprechendes Feedback des digitalen Lernens auszutauschen und die faire Benotung zu gewährleisten.
Teilung der Schulgemeinschaft?
Dies ist von den Auflagen des Infektionsschutzes zum entsprechenden Zeitpunkt abhängig. Falls verschärfte Maßnahmen einzuhalten sind, werden Klassen geteilt werden. So hätte beispielsweise ein Teil Montag und Dienstag Unterricht in der Schule, der andere Teil an anderen zwei Tagen der Woche. In jedem Fall werden am ersten Tag der Aufnahme des Schulbetriebs nicht alle Schülerinnen und Schüler daran teilnehmen können. Außerdem wird es sowohl Präsenz-, also Unterricht in der Schule, als auch Digitalunterricht, zu welchem es nicht nötig ist, in die Schule zu kommen, geben.
Verkürzung der Sommerferien?
Dies ist zum jetzigen Zeitpunkt nicht angedacht.
Ausreichende Prüfungsvorbereitung
Allerdings haben in zwei Bundesländern die Abiturprüfungen beispielsweise schon begonnen, weshalb ein großes Interesse der Ministerinnen und Minister besteht, dass Prüfungen abgelegt werden, um gleiche Chancen in ganz Deutschland zu haben.
Verfahren bei der Besonderen Leistungsfeststellung (BLF)
„Nach heutigem Stand schaffen wir es, alle Prüfungen bis zum 20. Juli [Schuljahresende] zu realisieren“
Berücksichtigung des fehlenden Unterrichts in Prüfungen
Die Aufgaben der BLF werden dann so verändert, dass sie der vorherigen Stoffvermittlung entsprechen.
Hinsichtlich der Abiturprüfungen wurde beschlossen, dass in diesem Jahr Aufgaben aus dem Länderpool nicht zwingend Bestandteil derer sein müssen. Außerdem wird es zwei Nachschreibetermine geben, sodass es allen, einschließlich der Schülerinnen und Schülern der Risikogruppen, möglich sein wird, ihre Prüfungen abzulegen.
„Wir garantieren, dass die Prüfung so abläuft, dass sie nicht in Frage gestellt werden kann.“
Verfahren, wenn ein Bundesland doch das Durchschnittsabitur durchsetzt
Dies ist sehr unwahrscheinlich, da ein Durchschnittsabitur einer Einzellösung nicht zur Anerkennung dieses in allen Bundesländern führen würde. Solche Entscheidungen werden in der Kultusministerkonferenz für gesamt Deutschland entschieden.
Einhalten der Einschreibfristen an Hochschulen
Diese werden nach hinten verschoben, sodass keine Nachteile bei Bewerbungen entstehen können. Hochschulen und Universitäten reagieren entsprechend flexibel.
Verantwortung bei Infizieren einer Person in der Schule
De facto kann der Zeitpunkt der Infektion nicht so präzise nachgewiesen werden. Angehörige der Risikogruppen werden entsprechend isoliert und separiert geschützt, sodass die Gesundheit aller Beteiligten nicht in Gefahr gerät.
Präsentation Projektarbeiten
Auch dies hängt vom Zeitpunkt der Wiederöffnung der Schulen ab. Wenn sich ein geregelter Schulbetrieb eingepegelt hat, können auch die Projektarbeitspräsentationen fortgeführt und nachgeholt werden, da diese auch einen wichtigen Teil der Benotung darstellen. Andererseits wird bei einem eventuell späteren Zeitpunkt der Wiederaufnahme des Schulbetriebs prioritär darauf geachtet, die verbleibende Zeit zu nutzen, um möglichst viel Unterricht abzuwickeln und damit zu gewährleisten, dass das Maximum an Stoff vermittelt wird, um das Schuljahr vollständig abzuwickeln, kein verlorenes Schuljahr entstehen zu lassen und die Versetzung in eine höhere Klassenstufe abzusichern.
Wiederholung des Schuljahres?
„Wir werden in der Schule eine riesengroße Veränderung erleben, die die Corona-Krise mit sich gebracht hat.“
Folgen der Krise für die Digitalisierung an Schulen
In der Telefonkonferenz der Kultusministerkonferenz am morgigen Tag (09.04.2020) wird besprochen, inwiefern die Mittel des Digitalpakts sofort für digitale Endgeräte verwendet werden können, um vor allem sozial schwachen Familien die Möglichkeit des digitalen Lernens anzubieten und alle anbinden zu können. Momentan brauchen wir digitale Lernformen, um den Digitalunterricht im Rest des Schuljahres abwickeln zu können.
Zusätzlich machen Lehrerinnen und Lehrer und Schülerinnen und Schüler aktuell Erfahrungen mit verschiedensten Möglichkeiten und können austesten, was gut funktioniert und was nicht. Das wird uns zu einem späteren Zeitpunkt helfen, den richtigen Weg der Digitalisierung zu finden.
„Deutschland hat die ganze Digitalisierung verschlafen. Das rächt sich jetzt.“
BAföG-Bezahlung
„Niemand soll ein Nachteil aus dieser Situation haben!“
Leistungsnachweise nach Wiederöffnung der Schulen in 12/2
Nachholen ausgefallener Klassenfahrten
Sofern keine gesundheitliche Gefahr im Zeitraum des Vorhabens besteht ist das Nachholen von Klassenfahrten und Wandertagen, welche alle im aktuellen Schuljahr nicht mehr stattfinden dürfen, möglich, muss jedoch schulintern geklärt werden.
Nachholen von Klassen- und Kursarbeiten
„Wir wollen allen ein Zeugnis geben“
Bekanntgeben von Prüfungsterminen
Das TMBJS veröffentlichte bis dato keine Prüfungstermine, da die Wahrscheinlichkeit, dass diese sich noch einmal nach hinten verschieben, aktuell noch zu groß ist. Damit soll einer noch größeren Verunsicherung vorgebeugt werden. Jedoch sollen auch diese Termine voraussichtlich bis zum Ende der Osterferien festgelegt und entsprechend schnell bekanntgegeben werden. Dabei verspricht der Thüringer Bildungsminister, dass die Schülerinnen und Schüler die ersten sein werden, die die Prüfungstermine erfahren werden.