Berufung in die LSV

Berufene der Landesschülervertretung

Berufene Mitglieder sind Mitglieder der Landesschülervertretung, die an Arbeitssitzungen beratend teilnehmen und mit Aufgaben durch den Landesvorstand betraut werden.

Berufene Mitglieder werden auf den Landesschülertagen vorgeschlagen oder schlagen sich selbst unabhängig davon vor.

 

Antrag auf Berufung in die LSV

Zur Berufung in die Landesschülervertretung muss ein Antrag gestellt werden. 

Erreicht eine Bewerbung die Landesschülervertretung, entscheiden die Landesschülersprecher und deren Stellvertreter auf der nächsten Arbeitssitzung über eine Einladung des Bewerbers zu einer persönlichen Vorstellung. Nach der persönlichen Vorstellung entscheiden die oben genannten Mitglieder der LSV über die Berufung des Bewerbers. 

Der Antrag ist mit Computer oder leserlich per Hand auszufüllen und per Post an die Adresse der Landesschülervertretung zu schicken. 

Bei Fragen rund um das Prozedere kann sich an info@lsv-thüringen.org gewendet werden.